Umweltdienst Burgenland GmbH

AGB

AGB & Einkaufsbedingungen


Damit keine Fragen offen bleiben und alle Rahmenbedingungen klar sind, finden Sie nachfolgend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Einkaufsbedingungen und schließlich die Sicherheitsrichtlinien der Umweltdienst Burgenland GmbH.

Einkaufsbedingungen
Sicherheitsrichtlinien



AGB

I. Anbot

1. Angebote der Umweltdienst Burgenland GmbH (im folgenden kurz UDB bzw. Auftragnehmer genannt) erfolgen stets ohne Gewähr. Der Auftrag kommt erst mit Eingang der vollinhaltlichen schriftlichen Annahme des Anbots durch den Auftraggeber zu Stande. Änderungen oder Ergänzungen des Auftrages, Zusagen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform selbst.

2. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich das schriftliche Anbot der UDB maßgeblich.

II. Übernahme und Deponierung von Abfällen

1. Für die Übergabe, Übernahme und weitere Behandlung der vertragsgegenständlichen Abfälle gelten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen jeweils in der geltenden Fassung (Abfallwirtschaftsgesetze des Bundes und Landes, Deponieverordnung, etc.).

2. Die UDB ist nur dann verpflichtet Anlieferungen zu übernehmen, wenn das angelieferte Material nach Art, Zusammensetzung und Gefährlichkeit gekennzeichnet bzw. beschrieben und die Deponie der UDB für die abzulagernden Abfälle geeignet ist.

3. Bestehen bezüglich der richtigen Deklaration der Abfälle Zweifel, ist die UDB jederzeit berechtigt, diese Abfälle auf Kosten des Auftraggebers untersuchen zu lassen. Das Ergebnis ist für die weitere Behandlung und Kostenabrechnung verbindlich. Für die Bestimmung der Menge des angelieferten Materials ist die Verwiegung durch die UDB maßgebend.

4. Die UDB ist berechtigt, Abfälle zurückzuweisen, wenn diese den im Anbot definierten Qualitätserfordernissen nicht entsprechen. Entstehen der UDB durch die Zurückweisung Kosten (z. B. Beladen von Fahrzeugen etc.), so ist die UDB berechtigt, diese Kosten an den Auftraggeber zu verrechnen. Darüber hinaus haftet der Auftraggeber der UDB für alle weiteren Folgen und Schäden, die infolge ungeeigneter oder unrichtiger Kennzeichnung aus welchem Grunde auch immer entstehen.

5. Mit der ordnungsgemäßen Übernahme der Abfälle geht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen das Eigentum auf die UDB über. Der Eigentumsübergang schließt jedoch die Haftung des Voreigentümers oder Vorbesitzers oder Inhabers für Schäden nicht aus, die durch den Abfall oder durch Gegenstände entstehen, die sich im Abfall befinden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, hinsichtlich dieser Schäden oder Folgen, welcher Art auch immer, die UDB vollkommen schad- und klaglos zu halten, wobei den Auftraggeber die Beweislast trifft, daß von ihm alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhinderung dieser Schäden und Folgen gesetzt wurden.

6. Die Anlieferung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Den Anordnungen des Personals der UDB ist jederzeit sofort Folge zu leisten. Bei einer Ablehnung der Annahme stehen dem Auftraggeber oder Transporteur keine wie immer gearteten Ansprüche gegen die UDB zu.

7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der UDB über Rechnungslegung die zusätzlichen Kosten für Aufarbeitung, Sortierung, Analysen und Behälterbearbeitung binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen.

III. Bedingungen für die zur Verfügung gestellten Behältnisse

1. Die zur Sammlung zur Verfügung gestellten Behältnisse stehen im Eigentum der UDB.

2. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung und/oder mutwillige Beschädigung entstehen.

3. Behälteraufstellung, -tausch und -rücknahme
a) Die Behälteraufstellung erfolgt mangels anders lautender Vereinbarung auf Kosten des Auftraggebers.
b) Im Falle der Beendigung des gegenständlichen Auftrages ist der Auftraggeber verpflichtet, die Kosten für den Abtransport der Behältnisse an die UDB binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen.

IV. Preise
1. Sämtliche von uns genannten oder mit uns vereinbarten Preise für die von uns zu erbringenden Leistungen entsprechen der jeweils aktuellen Kalkulationssituation. Diese Preise verstehen sich inklusive aller im Zeitpunkt der Bekanntgabe oder des Vertragsschlusses existierenden Steuern, Gebühren und Abgaben, wie zum Beispiel Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, etc. jedoch exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Preise bei von uns nicht beeinflussbaren Änderungen der ihrer Kalkulation zugrunde liegenden Kostengrundlagen im Umfang dieser Änderungen anzuheben. Dies gilt insbesondere bei Änderung von Lohnkosten aufgrund Kollektivvertragsänderungen oder aufgrund innerbetrieblicher Vereinbarungen, bei Änderung von anderen mit der Leistungserbringung in Zusammenhang stehenden Kosten (wie z.B. für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc.) und bei Änderung von Gebühren, Steuern und Abgaben (wie z.B. Altlastenbeitrag, Standortabgabe, Road-Pricing, etc.).

V. Zahlungsbedingungen

1. Sämtliche Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber kann mit etwaigen Gegenforderungen nicht aufrechnen, es sei denn, sie sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Auftraggeber, an die UDB 10 % Verzugszinsen per anno zu bezahlen. Ebenso verpflichtet sich der Auftraggeber, in diesem Fall die Mahnspesen von max. € 22,00 je Mahnung an die UDB zu bezahlen. Allfällige weitergehende Ansprüche der UDB bleiben hievon unberührt.


VI. Sonstige Bestimmungen


1.´Für Aufträge an die UDB gelten ausschließlich diese Auftragsbedingungen, allfällige andere Auftragsbedingungen sind darauf nicht anzuwenden. Sollte eine Frage in diesen Auftragsbedingungen nicht geregelt sein, gelten die einschlägigen Bestimmungen des österreichischen Rechts.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen. Die Vertragspartner werden anstelle der ungültigen Bestimmungen solche vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommen.

3. Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift gleichzeitig auch seine Zeichnungsberechtigung. Die UDB ist nicht verpflichtet, die Unterschriftsberechtigung des Auftraggebers zu prüfen.

VII. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus dem Auftragsverhältnis ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt zuständig.